Verpackungslizenzierung - mehr möglich, als man denkt!
Unterstützung und Aufzeigen von Potentialen bei der dualen Lizenzierung von Verkaufsverpackungen sowie beim Umgang mit Transportverpackungen
Mit dem seit dem 01. Januar 2019 gelten “Verpackungsgesetz“ (VerpackG) werden weitergehenden Anforderungen an die Inverkehrbringer von “Verkaufsverpackungen“ gestellt. Dies betrifft in der ersten Stufe die Hersteller, die Produkte herstellen und verpacken.
Die Umsetzung und insbesondere die Einhaltung der Anforderungen und Regelungen des VerpackG ist für den betroffenen Hersteller komplex und aufwändig. Da die Lizenzierung von Verpackungen mit erheblichen Kosten verbunden ist und Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden, kommt es auf eine rechtskonforme Umsetzung an.
Auch die Frage, welche Rolle die Transportverpackungen spielen und wer hier in der Pflicht ist, haben unmittelbare Auswirkungen auf den Hersteller.
Die v. Bülow+Söhl Entsorgungsoptimierung GmbH bietet hier in enger Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner einen “Verpackungscheck“ an. Dabei analysieren wir Ihre aktuelle Verpackungsizenzierung und “durchleuchten“ auf Ihre Situation bezogen die Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dies ist für Sie nur mit einem begleitenden, sehr geringen Aufwand verbunden.
Als Ergebnis erhalten Sie von uns mögliche Optimierungsansätze in Bezug auf die Umsetzung der Vorschriften zu Ihren Verkaufs- und Transportverpackungen. Für unsere Kunden bedeutet dies eine zusätzliche Schaffung von Rechtssicherheit und erhebliche (unerwartete!) Kosteneinsparungen.
Dabei arbeiten wir analog zu unserem Angebot “Entsorgungsoptimierung“ rein erfolgsabhängig. Da wir nur anteilig an den Verbesserungen beteiligt sind, bedeutet dies für Sie, dass wir uns aus den Einsparungen heraus finanzieren und Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Für den Fall, dass keine Einsparungen realisiert werden können, ist somit kein Honorar für unseren “Verpackungscheck“ fällig!